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Aktuelle Seite: Start / Nachrichtenartikel / Was tun mit juristischen Widersprüchen in § 218?

Was tun mit juristischen Widersprüchen in § 218?

15. August 2025 von Albrecht Weißbach

In der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) haben zwei Rechtsprofessoren, Prof. Horst Dreier und Prof. Christian Hillgruber (Bonn), über unterschiedliche juristische Sichtweisen und praktische Konsequenzen der derzeitigen Abtreibungsgesetzgebung in Deutschland debattiert. Hier kann man den Bericht der IDEA darüber nachlesen.

Als engagiertem Leser muss ich der Feststellung des liberal argumentierenden Prof. Dreier sofort zustimmen, „Die wohlklingenden Worte nützten dem ungeborenen Leben nichts. Denn es könne in den ersten zwölf Wochen ohne Begründung nach einer Beratung abgetrieben werden“. Das ist ja genau das Dilemma, das Lebensrechtler seit 1993 immer wieder anmahnen, dass die guten Regelungen viel zu lax angewandt und von Politikern und Journalisten oft verschwiegen und als lästig diffamiert werden.

Als KALEB e.V. möchten wir „Leben Ehrfürchtig Bewahren“ und fragen daher „Was nützt dem ungeborenen Leben?“ Ganz bestimmt nützt es nicht, wenn man sich anschickt, den Kleinsten, die schon jetzt in großer Zahl unserem Lebensstil geopfert werden, zukünftig auch auf dem Papier die Lebenswürde abzusprechen um juristische Widersprüche zu beseitigen und Abtreibung vollständig zu entkriminalisieren. Nützen würde es dagegen den ungeborenen Menschen, wenn eine Welle der Empathie und Respekt durch unser Land ginge.

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