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Aktuelle Seite: Start / Nachrichtenartikel / Streit um Werbeverbot für Abtreibungen

Streit um Werbeverbot für Abtreibungen

1. Dezember 2017 von Anne-Christin Ahnert

Seit einiger Zeit kursiert ein Streit durch die Medien um die Ärztin Kristina Hänel, die wiederholt gegen das Werbeverbot für Abtreibungen laut § 219a StGB verstoßen hat und daher zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. In der medialen Darstellung vermissen wir in hohem Maße die Ausgewogenheit. Weder wird der Öffentlichkeit ausführlicher erklärt, welche Bedeutung hinter diesem Gesetz steht und wie es einer Vermarktung von Abtreibungen entgegensteuert, noch werden das Recht des Kindes auf Leben, die Folgen des Abtreibungsgeschehens für die Frauen oder die Alternativen zu Abtreibung thematisiert. Abtreibungsbefürworter nutzen diesen Fall, um eine Abschaffung des Paragrafen 219a zu fordern, Abtreibungen zu verharmlosen und das Bild von Abtreibungen als „Gesundheitsleistung“ in der öffentlichen Meinung zu verankern. Wir sind erschrocken, wie oberflächlich über die Menschenwürde der ungeborenen Kinder hinweggegangen und wie einseitig das Thema behandelt wird.

Daher von unserer Seite hier einige Links zu wichtigen Stellungnahmen aus Sicht des Lebensschutzes:

Stellungnahme des KALEB-Geschäftsführers Gerhard Steier: Warum die geplante Streichung des § 219a StGB falsch ist

Stellungnahme Alexandra Linder: BVL– und ALfA-Vorsitzende: „Sonderangebot Abtreibung?“

Stellungnahme des Bundesverbandes Lebensrecht (BVL): „Werbung für Abtreibung verletzt die Menschenwürde“

Pressemeldung der Bundesvorsitzenden der Christdemokraten für das Leben (CDL) Mechthild Löhr

Pressemitteilung der Ärzte für das Leben e. V.: „Ärzte für das Leben begrüßen Urteil des Gießener Landgerichts: Es ist wichtig, dass für Abtreibung nicht geworben werden darf, sie sind kein Teil des normalen medizinischen Betriebs.“

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