Seit einiger Zeit kursiert ein Streit durch die Medien um die Ärztin Kristina Hänel, die wiederholt gegen das Werbeverbot für Abtreibungen laut § 219a StGB verstoßen hat und daher zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. In der medialen Darstellung vermissen wir in hohem Maße die Ausgewogenheit. Weder wird der Öffentlichkeit ausführlicher erklärt, welche Bedeutung hinter diesem Gesetz steht und wie es einer Vermarktung von Abtreibungen entgegensteuert, noch werden das Recht des Kindes auf Leben, die Folgen des Abtreibungsgeschehens für die Frauen oder die Alternativen zu Abtreibung thematisiert. Abtreibungsbefürworter nutzen diesen Fall, um eine Abschaffung des Paragrafen 219a zu fordern, Abtreibungen zu verharmlosen und das Bild von Abtreibungen als “Gesundheitsleistung” in der öffentlichen Meinung zu verankern. Wir sind erschrocken, wie oberflächlich über die Menschenwürde der ungeborenen Kinder hinweggegangen und wie einseitig das Thema behandelt wird.
Daher von unserer Seite hier einige Links zu wichtigen Stellungnahmen aus Sicht des Lebensschutzes:
Stellungnahme Alexandra Linder: BVL– und ALfA-Vorsitzende: “Sonderangebot Abtreibung?”
Pressemeldung der Bundesvorsitzenden der Christdemokraten für das Leben (CDL) Mechthild Löhr