Bei ihrer kürzlichen Frühjahrstagung verabschiedete die Landessynode der EVLKS einstimmig folgenden Beschluss: „Gott ist ein Gott des Lebens. „Denn er schafft, will und erhält das Leben.“ (EKD)
Die Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens tritt deshalb in der Kontinuität der Beschlüsse vom 6. April 2019
(Drucksache Nr. 232 der 27. Landessynode) und 22. April 2023 (Drucksache Nr. 185 der 28. Landessynode) dafür ein, ungeborenes Leben und werdende Mütter zu schützen und zu unterstützen. Dazu gehört es, entsprechende kinder- und familienfreundliche gesellschaftliche Rahmenbedingungen weiterzuentwickeln, die in der sensiblen Phase des Schwangerschaftsbeginns die Hoffnungsperspektive stärken. Das bedeutet zum Beispiel auch, entsprechende Beratungs-, Freizeit-, Bildungs- und Gesprächsangebote der Diakonie und Kirche vorzuhalten und anbieten zu
können.“
Pfr. i.R. Gunther Geipel, Gründungsmitglied von KALEB e.V. merkt an, dass dies auch rechtlichen Schutz einschließen müsse und führt aus: “Ich habe selbst im engsten Umfeld und als Seelsorger vielfach erlebt, wie schwer Konfliktsituationen sein können. Aber auch die letztliche Freude gerade über die „Problemkinder“ durfte ich erleben. Und nun frage ich sehr provokant: Können wir uns
„ergebnisoffene Beratungsstellen“ für Eltern bereits geborener Kinder vorstellen? Mit dem anschließenden Entscheidungsrecht der Eltern über das Leben oder die Tötung ihres Problemkindes? Wir erschrecken hoffentlich allein bei dem Gedanken an solche Barbarei.”
Sein sehr lesenswerter Artikel trägt den Titel “Recht für die Schwächsten“