Für die Präimplantationsdiagnostik (PID) gilt die grundsätzliche Kritik wie bei der Pränataldiagnostik. Die genetische Untersuchung findet hier in einem noch weit früheren Stadium im Verfahrensablauf der Künstlichen Befruchtung vor der Übertragung in die Gebärmutter statt. Also noch im Labor wird der gezeugte Mensch außerhalb des Mutterleibes auf mögliche Gen-Auffälligkeiten untersucht. Die gesetzliche Erlaubnis durch eine Änderung des Embryonenschutzgesetzes 2011 wurde zunächst auf wenige Zentren unter Mitwirkung von Ethikkomitees restriktiv geregelt, um Eltern mit bereits bekannten Risikofaktorenein ein davon freies Kind zu ermöglichen. Die Methode führt aber zwangsläufig zu einem hohen Embryonenverbrauch, bis das “gesunde”, zur Weiterentwicklung bestimmte Kind gefunden wird. Damit ist auch die PID im Kern ein reines Selektionsinstrument und deshalb abzulehnen. Die Gefahr steigt, dass durch die rapide Zunahme der künstlichen Befruchtung, die ja teilweise sogar als Weg der Zukunft beworben wird (Stichwort “social freezing”), und dem Wunsch nach dem perfekten Kind dem gesellschaftlichen Druck zur Liberalisierung in einem neuen Reproduktionsgesetz nachgegeben wird und auch die PID zu einer Regelleistung wird.
Aus der Zeit der parlamentarischen Auseinandersetzung, die Argumente gelten unverändert fort:
http://www.stoppt-pid-und-klonen.de