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Aktuelle Seite: Start / Nachrichtenartikel / Bundestagsdebatte über Werbeverbot für Abtreibungen – Der Wert des §219a

Bundestagsdebatte über Werbeverbot für Abtreibungen – Der Wert des §219a

23. Februar 2018 von Jörg Weise

(iStock/ oscarhdez)

Die Debatten um den Paragrafen §218 (Beratungsregelung) und damit auch §219a (Werbeverbot für Abtreibungen) sind als historisch in die Geschichte unseres Volkes eingegangen und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages nachzulesen. Im heutigen Zeitalter der Biomedizin und Biotechnologie ist es nicht verwunderlich, dass wir wieder darüber diskutieren und noch weitere
Debatten zum Schutz des Lebens erwarten dürfen.

Was werden wir an dieser Stelle der Chronik – in diesem oder dem nächsten Jahr – ergänzen? Es ist kein Wunder, dass das Thema Lebensrecht immer wieder hoch kommt, ist es doch ein von Gott in unsere Herzen eingepflanztes Menschenrecht, um das hier gerungen wird. Das Recht auf Leben.

Darf man für die Beendigung dieses Rechtes werben?
Braucht es das überhaupt in einer Zeit, wo das Internet eine unfassbare Menge an Informationen bereithält – auch zu diesem Thema?
Oder brauchen wir nicht viel mehr eine stabile Gemeinschaft, die unsere Familien trägt. Einen Staat der seine Steuern in die Unterstützung von Müttern, Kindern und Familien steckt, ohne den Menschen als Wertschöpfungsfaktor anzusehen.
Sollten wir nicht viel mehr darüber debattieren, was die Probleme junger Frauen sind, die sie zur Abtreibung treiben und diese Probleme lösen?

Ihre und meine Idendität ist in diesem Menschenrecht auf Leben begründet. Und mit jedem Stein, wie den §219a, den wir aus diesem Fundament ziehen, wird diese Idendität bröckeln. Deshalb wollen wir als KALEB e. V. ermutigen, ein „Ja zum Leben“ zu finden.

Wir laden Sie ein. Beteiligen Sie sich an der Woche für das Leben, am Marsch für das Leben oder machen Sie die Politiker in ihrem Stadtteil darauf aufmerksam, wie wichtig Ihnen das Leben ist.

 

 

 

 

 

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